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Strafverfolgung

Folterverbot und strafrechtliche Verfolgung

Das absolute Folterverbot ist in Deutschland verfassungsrechtlich verankert, doch im deutschen Strafrecht ist Folter kein eigenständiger Straftatbestand. Das Strafgesetzbuch bezieht sich lediglich auf Misshandlungen durch staatliche Akteure in Fällen von Körperverletzung im Amt, Aussageerpressung, verbotene Verhörmethoden und Beweisverwertungsverbote. Dies wird auf UN-Ebene vom Antifolterausschuss regelmäßig kritisiert

Der Ausschuss erkennt an, dass die meisten Vertragsstaaten ein bestimmtes Verhalten als Misshandlung definieren. Im Vergleich zu Folter kann sich Misshandlung in der Schwere der Schmerzen und des Leidens unterscheiden und es erfordert nicht den Nachweis eines unzulässigen Zwecks. Der Ausschuss betont, dass es ein Verstoß gegen die Konvention wäre, ein Verhalten lediglich als Körperverletzung zu verfolgen, wenn gleichzeitig auch die Elemente von Folter ebenfalls erfüllt sind.

Nur im Rahmen der universellen Rechtsprechung nach dem Völkerstrafgesetzbuch, welches seit dem Jahr 2002 existiert, wird Folter als Straftatbestand aufgeführt. Das Prinzip der universellen Rechtsprechung, verpflichtet die Unterzeichnerstaaten des Rom-Statuts zu einer Strafverfolgung – ungeachtet wo die Tat begangen wurde, wo Täter*innen oder Opfer leben.

Allerdings muss dazu nachgewiesen werden, dass Folter weitverbreitet und systematisch begangen wird oder wurde. Gelingt dies, so kann Folter als Verbrechen gegen die Menschheit, Völkermordakt oder Kriegsverbrechen geahndet werden.

Deutschland ist derzeit internationaler Vorreiter bei der Einleitung von Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Zwischen 2011 und 2015 hat die deutsche Justiz Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Kongo untersucht und die Anführer einer Miliz vor Gericht gestellt. Seit April 2020 findet der weltweit erste Prozess wegen systematischer Folter in Syrien statt. Zahlreiche Folterüberlebende aus Syrien haben dabei geholfen, dass dieser wichtige Prozess in Deutschland stattfinden kann. 

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützt die Folterüberlebenden bei ihrer Nebenklage im Prozess gegen hochrangige Angehörige des syrischen Sicherheitsapparats.

Bilder:

  • Chobe / photocase
  • kallejipp / photocase