Rechtsmedizinische Begutachtung
Die Untersuchung unklarer und nicht-natürlicher Todesfälle als Teil der rechtsmedizinischen Tätigkeit ist weithin bekannt. Zu den Kernaufgaben des Faches Rechtsmedizin gehört aber auch die Untersuchung lebender Personen, welche Gewalt erfahren haben, zum Zwecke der gerichtsfesten Befunddokumentation, der Sicherung von Spuren und der Erstellung von Gutachten.
Im Rahmen von Ermittlungsverfahren zu Gewalttaten leistet eine rechtsmedizinische Begutachtung einen Beitrag zur Rekonstruktion des Geschehens, anhand einer Gegenüberstellung von Verletzungen und Angaben zum Ereignis kann eine Überprüfung der Plausibilität erfolgen, außerdem dient sie der Einschätzung der Schwere erlittener Wunden (ob beispielsweise Lebensgefahr bestand) und ob ggfls. Folgeschäden zu erwarten sind. Die (molekulargenetische und/oder chemisch-toxikologische) Untersuchung gesicherter Asservate kann zudem weitere, darüberhinausgehende Erkenntnisse erbringen.
An vielen Instituten, unter anderem auch im rechtsmedizinischen Institut der Universitätsklinik Düsseldorf, wurden dahingehend in der jüngeren Vergangenheit spezielle Ambulanzen eingerichtet. Diese sind nicht nur Anlaufstellen für (ermittelnde) Behörden, sondern erlauben auch betroffenen Personen einen niederschwelligen Zugang zu dem dargestellten Angebot, je nach Standort auch unabhängig von einer polizeilichen Anzeige. Diese rechtsmedizinischen Ambulanzen für Personen mit Gewalterleben sind üblicherweise Teil eines lokalen Hilfenetzwerkes und können insofern auch an Einrichtungen mit weiteren, anders fokussierten Angeboten (z.B. Psychologische Betreuung, soziale Beratung etc.) verweisen.
Nicht nur das Fach Rechtsmedizin im Allgemeinen, sondern auch das Institut für Rechtsmedizin in Düsseldorf im Speziellen, verfügt insofern über eine ausgewiesene Expertise in der interdisziplinären Versorgung von Personen, welche von Gewalt betroffen sind. Aus diesem Grund sind die rechtsmedizinischen Institute wichtige Partner im inTo-Projekt.
Im Rahmen des Projekts dient die rechtsmedizinische Untersuchung der Feststellung und (im Rahmen eines sich gegebenenfalls anschließenden Gutachtens) der Beurteilung äußerlich sichtbarer Folgen körperlicher Misshandlungen.
Im Sinne des Istanbul-Protokolls stellt sie somit einen Teil der interdisziplinären Sachverhaltsaufklärung im Falle erlittener Folter dar.
Die Untersuchung erfolgt in einem geschützten Setting und umfasst eine Anamneseerhebung mit Blick auf die erlittenen Misshandlungen, sowie eine eingehende äußere Inspektion mit (Foto-) Dokumentation der feststellbaren Befunde. Jeder Aspekt der Untersuchung erfolgt jeweils nur mit dezidiertem Einverständnis der betroffenen Person.