Psychologische Begutachtung
„Geflüchtete Menschen, die bei uns Schutz suchen, haben häufig Bürgerkrieg, Verfolgung und Gewalt erlebt, ein Teil von ihnen leidet an psychisch reaktiven Traumafolgestörungen, die im Asylverfahren oftmals nur unzureichend bemerkt werden, was ihre Chancen einschränkt, einen sicheren Aufenthalt zu erhalten.
Die Abklärung ihrer Erkrankungen erfordert spezifische Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Psychotraumatologie, Differenzialdiagnostik, interkulturelle Kommunikation und Diagnostik unter Einbeziehung von Sprachmittler*innen.“ (Quelle: www.sbpm.de)
Neben rechtsmedizinischen Gutachten führen wir im InTo-Projekt deshalb ebenfalls psychodiagnostische Verfahren durch. Diese finden in den PSZ im Rahmen des Case Managements, im LVR-Klinikum Düsseldorf oder durch andere Psycholog*innen statt.
Um die Folgen der Folter angemessen und vollumfänglich niederzuschreiben, kann es sein, dass eine körperliche Befunderhebung alleine nicht ausreicht. Deshalb verfassen wir psychologische Stellungnahmen, um die möglichen Folgen, die Folter auf die Psyche haben kann, abzubilden und fachlich gestützte Aussagen zu der Wahrscheinlichkeit von Foltererfahrungen treffen zu können.
Außerdem kann eine Traumatisierung dazu führen, dass das Erlebte ungeordnet und sprunghaft abgespeichert und somit auch wiedergegeben wird. Eine psychologische Stellungnahme und die damit verbundenen Untersuchungsgespräche in einem geschützten Rahmen können helfen, die Zusammenhänge zwischen den Foltererfahrungen und der psychischen Belastung zu verstehen und einzuordnen.